Im Folgenden möchten wir auf einige unterstützende Maßnahmen und Hilfen hinweisen, die für Unternehmen und Soloselbstständige zur finanziellen Überbrückung der Auswirkungen der Corona-Pandemie Verfügung stehen.
Detailliertere Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes finden Sie auf der Website der Arbeitsagentur:
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/
Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus sind auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums zu finden:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-corona/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
Um Überbrückungshilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt.
Die hierfür anfallenden Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig erstattet.
Es ist nicht möglich, rückwirkend einen Antrag für die erste Phase der Überbrückungshilfe (für die Monate Juni-August) zu stellen.
Unternehmen, die trotz bereits erhaltenen Zuschüssen weiter oder erneut wegen der Auswirkungen der Pandemie hohe Umsatzrückgänge erleiden, können weitere Zuschüsse beantragen.
Weitere Details zur Überbrückungshilfe finden Sie auf den Webseiten des Bundeswirtschaftsministeriums
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/
Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html
Zuständig für die Auszahlung der Überbrückungshilfe im Land Brandenburg ist die ILB
https://www.ilb.de/de/index.html
• Bundesregierung erweitert Hilfsangebote für besonders betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen (Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie vom 28. Oktober 2020).
• Außerordentliche Wirtschaftshilfe in Form einer anteiligen Umsatzerstattung (November-/Dezemberhilfe)
Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die Plattform:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Aktuelle Informationen sind hier zu finden:
https://www.ilb.de/de/corona-novemberhilfen-2020/
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Weitere Informationen finden Sie auf folgender Website:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/kleine-mittlere-grosse-unternehmen.html?cms_artId=1723246
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/
Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen greifen. Durch den schnelleren und unbürokratischeren Zugang zu dieser Leistung, soll die existenzielle Notlage von Menschen aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkung der Krise verhindert werden.
Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu finden:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Sozialschutz-Paket/sozialschutz-paket.htm
Die neue Ausstellung mit Fotos des Frankfurter Fotografen Frank Pielenz kann ab 14. Dezember 2020 bis Anfang März 2021 Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:30 Uhr auf der Empore des BIC besichtigt werden.